Gesetzesartikel
Art. 23 CO2-Verordnung: Rechtsprechung und Entscheide
2 Entscheide, in denen Art. 23 CO2-Verordnung eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Typengenehmigungsinhaberin wird als Importeurin im CO2-Gesetz behandelt: CO2-Sanktion wegen Überschreitung der Zielvorgabe für 440 Fahrzeuge bestätigt (Art. 13 Abs. 1 CO2-Gesetz)
- Emissionsgemeinschaften und Grossimporteure wehren sich gegen Veröffentlichung ihrer CO2-Vollzugsresultate 2014: Zugang nach Öffentlichkeitsgesetz (BGÖ) wird bestätigt
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.