Gesetzesartikel
Art. 22b SSV – Begegnungszone
2 Entscheide, in denen Art. 22b SSV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Tempo-30-Anordnung auf Feldbergstrasse in Basel: Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit zur Reduktion von Lärm und Luftschadstoffen ist verhältnismässig und rechtmässig (Art. 108 Abs. 2 lit. d SSV)
- Beschwerde gegen Begegnungszone in Dorfstrasse mit Kirche, Pfarrhaus und Asylunterkunft: Verkehrssicherheit für Kinder und ältere Menschen rechtfertigt Begegnungszone (Art. 108 Abs. 2 lit. a und b SSV)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.