Gesetzesartikel
Art. 22 SSV – Höchstgeschwindigkeit
2 Entscheide, in denen Art. 22 SSV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Fahrer überschreitet auf Autostrasse-Zubringerstrecke Geschwindigkeit um mindestens 36 km/h: Grobe Verkehrsregelverletzung nach Art. 90 Abs. 2 SVG festgestellt, Beschwerde abgewiesen
- Iranischer Asylberechtigter wegen Heroinhandels mit 145,6 Gramm reinem Heroin verurteilt: Asylwiderruf wegen besonders verwerflicher strafbarer Handlung rechtmässig (Art. 63 Abs. 2 AsylG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.