Gesetzesartikel
Art. 22 RPV – Verbindlichkeit
2 Entscheide, in denen Art. 22 RPV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Arbeitsflüge mit Helikoptern am Flugplatz Mollis an Sonn- und Feiertagen: Zulässigkeit nur bei öffentlichem Interesse und Unaufschiebbarkeit nach Art. 27 Abs. 2 AuLaV
- Gommerleitung: Teilweise Rückweisung zur Verkabelungsprüfung im Naturpark Binntal; Freileitung sonst bestätigt (Art. 12 NHG, Art. 17 RPV)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.