Gesetzesartikel
Art. 22 LugÜ: Rechtsprechung und Entscheide
2 Entscheide, in denen Art. 22 LugÜ eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Schweizer Verbraucher klagt gegen deutsche Bank in Zürich: Keine internationale Zuständigkeit nach Art. 15 Abs. 1 lit. c LugÜ, weil Banktätigkeit nicht auf Schweiz ausgerichtet war
- Maklervertrag mit Gerichtsstandsvereinbarung zugunsten des Handelsgerichts Zürich: Vereinbarung teilweise ungültig, örtliche Zuständigkeit nach hypothetischem Parteiwillen auf Bezirksgericht Meilen übertragen (Art. 23 LugÜ)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.