Gesetzesartikel
Art. 22 DBG: Rechtsprechung und Entscheide
3 Entscheide, in denen Art. 22 DBG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Eheleute mit deutscher Herkunft beziehen Renten der Bayerischen Ärzteversorgung: Besteuerung zu 100 % statt als Leibrente zu 40 % oder als berufliche Vorsorge zu 3/5 oder 4/5 (Art. 22 Abs. 1 und 3 DBG)
- Steuerpflichtiger erhält Fr. 2 Mio. Gewinnbeteiligung nach Aufhebungsvertrag: Kein überwiegender Vorsorgecharakter, privilegierte Besteuerung nach Art. 38 DBG und Art. 44 StG/BE abgelehnt
- Verzugszinsen aus IV-Rentennachzahlung unterliegen dem privilegierten Rentensatz nach Art. 37 DBG und nicht dem Normalsatz (Art. 37 DBG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.