Gesetzesartikel
Art. 22 AVIG – Höhe des Taggeldes
2 Entscheide, in denen Art. 22 AVIG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Arbeitsloser mit 18-prozentiger Erwerbsunfähigkeit erhält verkürzte Wartezeit von fünf Tagen statt zehn für Arbeitslosenentschädigung (Art. 18 AVIG)
- Arbeitslose Person mit hoher Abfindung aus zweitem Job: Kein Taggeld trotz Teilzeitverlust, da Verdienstausfall unter Höchstbetrag fällt (Art. 11a AVIG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.