Gesetzesartikel
Art. 22 ATSG – Sicherung der Leistung
2 Entscheide, in denen Art. 22 ATSG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Soziale Dienste beantragen Drittauszahlung nach IV-Leistungsverweigerung: regelmässige Unterstützung ab März 2021 reicht für Beschwerdelegitimation (Art. 66 Abs. 1 IVV)
- Deutsche Versicherte mit Wohnsitz in Deutschland erhält Invalidenrente nach schweizerischem Recht: Berechnung nach Beitragsdauer und Einkommen korrekt, Rückbehalt zugunsten deutscher Sozialhilfebehörde rechtmässig (Art. 72 Abs. 3 VO 987/2009)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.