Gesetzesartikel
Art. 210 OR – Gewährleistung wegen Mängel der Kaufsache
2 Entscheide, in denen Art. 210 OR eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Käuferin geltend macht Schadenersatz wegen verschwiegener FDA-Warning Letters: Ansprüche scheitern an ungenügender Substanziierung und fehlendem Kausalnachweis (Art. 97 OR)
- Internationaler Kaufvertrag über Spinnerei: Rückzahlungspflicht bestätigt, Beweislast für Nichtlieferung korrigiert, Sache zurückgewiesen (Art. 8 ZGB, Art. 51 CISG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.