Gesetzesartikel
Art. 21 VwVG – Einhaltung
2 Entscheide, in denen Art. 21 VwVG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Beschwerdeführerin mit Wohnsitz in Südafrika reicht Beschwerde gegen Einbürgerungsentscheid fristgerecht ein, aber ohne Hinweis auf besondere Zustellvorschriften: Fristwahrung verletzt, Vorinstanz muss neu entscheiden (Art. 21 Abs. 1 VwVG)
- Bulgarischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Deutschland beantragt Altersrente: Beitragspflichtiges Einkommen 2010/2011 korrekt auf Grundlage von Taggeldern berechnet (Art. 5 Abs. 4 AHVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.