Gesetzesartikel
Art. 21 USG – Schallschutz bei neuen Gebäuden
2 Entscheide, in denen Art. 21 USG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Spannungserhöhung einer Hochspannungsleitung von 220 kV auf 380 kV: lärmrechtliche Beurteilung als Neuanlage gemäss Art. 25 USG, NISV-Beurteilung als Altanlage, unklare OMEN-Qualifikation der Schweineställe (Art. 25 USG)
- Nachbarn bekämpfen Baubewilligung für Bordell in Quartiererhaltungszone mit 0 % Mindestwohnanteil: Zonenkonformität bejaht, Beschwerde abgewiesen (Art. 24c Abs. 3 BZO)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.