Gesetzesartikel
Art. 21 StHG – Steuerpflicht aufgrund wirtschaftlicher Zugehörigkeit
2 Entscheide, in denen Art. 21 StHG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Verein mit Immobilien in 19 Kantonen: Interkantonale Kapitalsteuerausscheidung nach objektmässiger Zuweisung der Liegenschaften und repartitionsquotenmässiger Verlegung der Schulden (Art. 127 Abs. 3 BV)
- Swiss International Air Lines AG verlässt sich auf Steuerruling des Kantons Basel-Stadt: Vertrauensschutz greift trotz Unzuständigkeit für Steuerperiode 2011 (Art. 9 BV)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.