Gesetzesartikel
Art. 21 StG – Regel
2 Entscheide, in denen Art. 21 StG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Steuerpflichtiger beantragt Sistierung des Nachsteuerverfahrens wegen parallelem Steuerstrafverfahren: Keine Vorwirkung des Nemo-tenetur-Grundsatzes, Beschwerde abgewiesen (Art. 151 Abs. 1 DBG)
- Stempelabgabe auf Überschussanteilen bei Rentenversicherung mit Rückgewähr: Keine Prämienzahlung, Beschwerde gutgeheissen (Art. 21 lit. a StG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.