Gesetzesartikel
Art. 21 SpG: Rechtsprechung und Entscheide
2 Entscheide, in denen Art. 21 SpG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Sozialhilfebezügerin muss Freizügigkeitsguthaben zur Rückerstattung abgeben: Neue kantonale Ausnahme vom 1. Januar 2023 ist nicht rückwirkend anzuwenden (Art. 20 Abs. 1 SPG/AG)
- Kantonale Volksinitiative zur Fremdsprachenregelung in der Primarschule: Kein offensichtlicher Widerspruch zu übergeordnetem Recht, Ungültigerklärung durch Grossen Rat aufgehoben (Art. 14 Abs. 1 Ziff. 2 KV/GR)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.