Gesetzesartikel
Art. 21 FZA – Beziehung zu den bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen
2 Entscheide, in denen Art. 21 FZA eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Schweizer Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Österreich arbeitet als Grenzgänger im Kanton Thurgau: Satzbestimmung erfolgt nur für Zeitraum der tatsächlichen Erwerbstätigkeit, nicht für gesamtes Steuerjahr (Art. 40 Abs. 3 DBG)
- Deutscher Arbeitnehmer mit Wohnsitzwechsel: Pro-rata-Besteuerung von Vermögen und Kapitalerträgen unzulässig (Art. 38 Abs. 4 StHG, Art. 2 FZA)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.