Gesetzesartikel
Art. 21 aMWSTG: Rechtsprechung und Entscheide
2 Entscheide, in denen Art. 21 aMWSTG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Flugzeughaltergesellschaft beansprucht Vorsteuerabzug für gemischte Nutzung: Klärung erforderlich, ob private Nutzung über 20 % liegt und ob Flüge des wirtschaftlich Berechtigten geschäftlich begründet sind (Art. 21 Abs. 1 aMWSTG, Art. 41 Abs. 1 aMWSTG, Art. 49 Abs. 4 aMWSTG)
- Konzernmanagementgesellschaft verrechnet Stewardship-Kosten an Holding: Arbeitgeberfunktion und Drittpreisbestimmung entscheiden über Mehrwertsteuerpflicht (Art. 21 Abs. 1 aMWSTG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.