Gesetzesartikel
Art. 208 ZGB – Berechnung des Vorschlages jedes Ehegatten: Hinzurechnung
2 Entscheide, in denen Art. 208 ZGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Ehefrau fordert höhere Entschädigung aus Ehevertrag für Mitarbeit im Familienbetrieb: Auslegung des Vertrags zugunsten des Ehemanns, da kein natürlicher Konsens über Umfang des Eigenguts feststellbar (Art. 165 ZGB)
- Ehepaar streitet um Arbeitgeberbeitragsreserven bei Scheidung: Reserven gelten nicht als erworbenes Vorsorgevermögen, gehören nicht in den Vorsorgeausgleich (Art. 122 ZGB)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.