Gesetzesartikel
Art. 20 StGB – Zweifelhafte Schuldfähigkeit
2 Entscheide, in denen Art. 20 StGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Beschwerdeführer fährt unter schwerer MDMA-Intoxikation und meldet danach falsch Fahrzeugentwendung: Irreführung der Rechtspflege und Fahren in fahrunfähigem Zustand nachgewiesen (Art. 91 Abs. 2 lit. a SVG und Art. 304 Ziff. 1 StGB)
- Forensisch-psychologisches Gutachten statt psychiatrischem Facharzt: Verletzung von Art. 20 und 56 Abs. 3 StGB sowie rechtlichem Gehör; Sache zurückgewiesen
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.