Gesetzesartikel
Art. 20 SpG – Mehrsprachigkeit im öffentlichen Dienst
2 Entscheide, in denen Art. 20 SpG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Sozialhilfebezügerin muss Freizügigkeitsguthaben zur Rückerstattung abgeben: Neue kantonale Ausnahme vom 1. Januar 2023 ist nicht rückwirkend anzuwenden (Art. 20 Abs. 1 SPG/AG)
- Bundesangestellte weigert sich, Reorganisationsvereinbarung vorbehaltlos zu unterzeichnen: Kündigung aus sachlich hinreichendem Grund, aber zu früh – Arbeitsverhältnis bis Ende Dezember 2016 zu erstrecken (Art. 104e BPV)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.