Gesetzesartikel
Art. 20 BGG – Besetzung
2 Entscheide, in denen Art. 20 BGG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Beschwerdeführer verlangen Nichtigkeit der Amtshilfe-Schlussverfügung wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs und treuwidriger Datenbeschaffung im US-Bankenprogramm: Bundesgericht weist Beschwerde ab (Art. 7 lit. c StAhiG)
- Teilweise Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege bei mehreren unabhängigen Rechtsbegehren vor dem Bundesgericht (Art. 64 BGG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.