Gesetzesartikel
Art. 2 OHV – Mehrpersonenhaushalte
2 Entscheide, in denen Art. 2 OHV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Opferhilfeentschädigung: Anrechnung Halbwaisenrente und Einbezug mütterlicher Wirtschaftsverhältnisse bei Minderjährigen, Schadenszins geschuldet (Art. 14 OHG, Art. 3a ELG)
- Opferhilfeentschädigung nach Tötung der Ehefrau: Anrechnung Todesfallkapital und Genugtuung trotz fehlender Kongruenz (Art. 14 OHG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.