Gesetzesartikel
Art. 2 DesG – Schutzvoraussetzungen
2 Entscheide, in denen Art. 2 DesG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Schmuckschatulle mit sphärischer Wölbung: Designschutz bejaht, technische Funktion schliesst Schutz nicht aus (Art. 2 und Art. 4 lit. c DesG)
- Schmuckanhänger Herz mit gekreuzten Bändern verletzt hinterlegtes Modell: Schutzrechtsverletzung bejaht, Sache zur neuen Beurteilung zurückgewiesen (Art. 2 Abs. 1 DesG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.