Gesetzesartikel
Art. 2 DBG – Steuererhebung
2 Entscheide, in denen Art. 2 DBG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Steuerpflichtige Gesellschaften verlangen Zustellung der Akten an ihren Anwalt im Hinterziehungsverfahren: Kein gesetzlicher oder verfassungsrechtlicher Anspruch auf Aktenzustellung (Art. 114 DBG)
- ESTV gegen X. Finanz AG: Zuständigkeit für Steuer-Rulings und Widerruf; Vertrauensschutz endet per 2006 (Art. 9 BV)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.