Gesetzesartikel
Art. 2 BV – Zweck
2 Entscheide, in denen Art. 2 BV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Studierender mit kognitiver Behinderung beantragt Assistenz für administrative Studienaufgaben an der ETH Zürich: Anspruch verneint, weil Assistenz zu unzulässiger Herabsetzung der fachlichen Anforderungen führen würde (Art. 2 Abs. 5 lit. a BehiG)
- Steuerpflichtiger beantragt pauschale Steueranrechnung für deutsche Dividende auf Bruttoertrag: Anrechnung richtet sich nach Nettoertrag gemäss Art. 11 Abs. 1 PStAV, Gleichbehandlungsgebot nicht verletzt (Art. 11 Abs. 1 PStAV)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.