Gesetzesartikel
Art. 2 BGIAA – Führung des Informationssystems
2 Entscheide, in denen Art. 2 BGIAA eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Afghanischer Asylsuchender wird nach Österreich überstellt: Dublin-Zuständigkeit bestätigt, Minderjährigkeit mangels Beweisen verneint (Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)
- Asylbewerber mit religiöser Eheschliessung in Eritrea verlangen Korrektur ihres Zivilstands im ZEMIS: Datenberichtigung wegen unrichtiger Erfassung als ledig (religiös getraut) statt verheiratet (Art. 5 Abs. 2 i.V.m. Art. 25 Abs. 3 Bst. a DSG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.