Gesetzesartikel
Art. 2 AHVG – Freiwillige Versicherung
2 Entscheide, in denen Art. 2 AHVG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Schweizer Staatsbürger mit Wohnsitz in Thailand erhält fiktive AHV-Beitragsverfügung: Mahnverfahren fehlerhaft, amtliche Veranlagung unwirksam (Art. 17 VFV)
- Versicherter beantragt zusätzliche Erziehungsgutschriften für Sohn G._______ (2002–2003): Rechtskraft des früheren Urteils C-5384/2011 verhindert erneute Prüfung des Wohnsitzes (Art. 29sexies Abs. 1 Satz 1 AHVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.