Gesetzesartikel
Art. 19c ZGB – Höchstpersönliche Rechte
2 Entscheide, in denen Art. 19c ZGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Unbegleiteter minderjähriger Kurde aus der Türkei beantragt Asyl wegen Blutrache: Flüchtlingseigenschaft nicht glaubhaft gemacht, Asylgesuch abgelehnt (Art. 3 Abs. 1 AsylG)
- Namensänderung eines 13-Jährigen zur Übereinstimmung mit Mutter: Urteilsfähigkeit bejaht, achtenswerte Gründe gegeben (Art. 19c Abs. 1, Art. 30 Abs. 1 ZGB)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.