Gesetzesartikel
Art. 199 IPRG – Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen
2 Entscheide, in denen Art. 199 IPRG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Schweizer Staatsangehöriger mit intersexueller Variante beantragt Streichung der Geschlechtsangabe im Personenstandsregister: Nachbeurkundung ausländischer Erklärung abgelehnt, binäre Geschlechtsordnung bleibt verbindlich (Art. 32 IPRG)
- Anerkennung einer 1967 in Deutschland erfolgten Zahlvaterschaft als rechtliches Kindesverhältnis in der Schweiz: Nachbeurkundung zulässig, kein Verstoß gegen den Ordre public (Art. 32 i.V.m. Art. 27 Abs. 1, Art. 73 Abs. 1, Art. 199 IPRG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.