Gesetzesartikel
Art. 198 StG: Rechtsprechung und Entscheide
2 Entscheide, in denen Art. 198 StG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Steuerpflichtiger verkauft landwirtschaftliche Grundstücke ohne Bewilligung nach bäuerlichem Bodenrecht: Anspruch auf steuerliches Privileg für Grundstückgewinnsteuer wird wegen Rechtsmissbrauchs verneint (Art. 2 Abs. 2 lit. c BGBB)
- Steuerhinterziehung über neun Jahre: Verjährung der Strafverfolgung für 2002 und 2003 nach neuem milderem Recht (Art. 184 Abs. 1 lit. b Ziff. 1 DBG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.