Gesetzesartikel
Art. 194 IPRG – Ausländische Schiedssprüche
2 Entscheide, in denen Art. 194 IPRG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Gläubiger verlangt definitive Rechtsöffnung auf Grund eines Verlustscheins aus einer früheren Betreibung und zweier ausländischer Schiedsurteile: Verjährung der Verlustforderung richtet sich nach schweizerischem Recht (Art. 149a Abs. 1 SchKG)
- ICC-Schiedsspruch: Keine Bindung an Erwägungen ausländischen Vorentscheids bei anderer Forderung (Art. 190 Abs. 2 lit. e IPRG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.