Gesetzesartikel
Art. 192 ZPO – Beweisaussage
2 Entscheide, in denen Art. 192 ZPO eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Werkeigentümerin haftet für durchbrochenes Gerüstbrett trotz Übergabe an Bauherr: Mangel bei bestimmungsgemässer Nutzung nach Art. 58 OR
- Aberkennungsprozess wegen Verlustscheinforderung: Abtretungsdatum nicht bewiesen, Klage gutgeheissen (Art. 178 ZPO)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.