Gesetzesartikel
Art. 190 StGB – Angriffe auf die sexuelle Freiheit und Unversehrtheit: Vergewaltigung
2 Entscheide, in denen Art. 190 StGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Mehrere qualifizierte sexuelle Nötigungen und qualifizierte Vergewaltigung mit Grausamkeit: Würgen, Schläge, Drohungen, Ejakulation ins Gesicht und Fortsetzung trotz Schmerzen und Schreien (Art. 189 Abs. 3 und Art. 190 Abs. 3 aStGB)
- Stiefvater missbraucht acht- bis zehneinhalbjährige Stieftochter im gemeinsamen Haushalt: Vergewaltigung und sexuelle Nötigung wegen psychischen Drucks durch Geheimhaltung und Manipulation (Art. 190 Abs. 1 und Art. 189 Abs. 1 StGB)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.