Gesetzesartikel
Art. 19 VVEA – Aushub- und Ausbruchmaterial
2 Entscheide, in denen Art. 19 VVEA eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Enteignung für Deponie-Erweiterung: Bedürfnisklausel erfüllt, Enteignungsrecht nach USG bejaht (Art. 58 Abs. 1 USG)
- Grundstück mit künstlichen Auffüllungen: Katastereintrag für belasteten Standort wegen stark verschmutztem Material in Auffüllung Süd erforderlich (Art. 2 Abs. 1 lit. a AltlV)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.