Gesetzesartikel
Art. 19 StromVV – Effizienzvergleiche sowie Überprüfung der Netznutzungs- und Elektrizitätstarife oder einzelner Kostenkomponenten
2 Entscheide, in denen Art. 19 StromVV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Industriebetrieb beantragt Rückerstattung zu hoher Netznutzungsentgelte: Tarifprüfung nach Basisjahrprinzip zulässig, ElCom darf sich auf deklarierte Ist-Werte stützen (Art. 22 Abs. 2 lit. a StromVG)
- Endverbraucher hat Parteistellung bei Tarifstreit vor ElCom; Methode der Kostenkontrolle gesetzmässig (Art. 22 Abs. 2 lit. a StromVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.