Gesetzesartikel
Art. 19 HKÜ: Rechtsprechung und Entscheide
2 Entscheide, in denen Art. 19 HKÜ eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Mutter zieht mit gemeinsam sorgeberechtigtem Kind nach Mailand: Schweizer Gerichtsbarkeit für Obhutsregelung entfällt nach Art. 5 Abs. 2 HKsÜ, Sperrwirkung nach Art. 7 Abs. 1 lit. b HKsÜ nicht gegeben (Art. 5 Abs. 2 HKsÜ)
- Mutter verbringt Tochter widerrechtlich in die Türkei und behält sie dort: Alleinige elterliche Sorge und Obhut an Vater übertragen, Besuchsrecht auf Schweizer Territorium beschränkt (Art. 308 Abs. 1 ZGB)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.