Gesetzesartikel
Art. 19 DBG – Umstrukturierungen
2 Entscheide, in denen Art. 19 DBG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Ehegatten übertragen Liegenschaften und Aktien einer Kollektivgesellschaft auf eine Aktiengesellschaft: Kein steuerneutraler Umstrukturierungsvorgang, da kein Betrieb im Sinne von Art. 19 Abs. 1 lit. b DBG vorliegt
- Steuerpflichtige beantragt Vorsteuerabzug für Sanierungsprojekte: Kein Abzug für Share Deals und nicht zustande gekommene Verkäufe, aber teilweise Gutheissung wegen doppelter Korrektur (Art. 38 Abs. 1 und 2 aMWSTG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.