Gesetzesartikel
Art. 18 VMWG – Unvollständige Mietzinsanpassung
2 Entscheide, in denen Art. 18 VMWG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Vermieterin erhöht Mietzins vorbehaltlos und neun Monate später erneut: Zweite Erhöhung missbräuchlich wegen Vertrauensschutz und bedingter Ausübung (Art. 269d OR)
- Mieter verlangen Mietzinsherabsetzung wegen gesunkener Hypothekarzinssätze: Vorbehalt zur Kostensteigerung und Teuerung gilt als materiell gerechtfertigt, da Mieter keine konkreten Einwände gegen Vormietverhältnis vorgebracht haben (Art. 269 OR, Art. 269a lit. a und c OR, Art. 18 VMWG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.