Gesetzesartikel
Art. 18 AsylG – Asylgesuch
2 Entscheide, in denen Art. 18 AsylG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Asylgesuch ausschliesslich aus medizinischen Gründen: Nichteintreten gerechtfertigt, Wegweisung nach Georgien zulässig und zumutbar (Art. 31a Abs. 3 AsylG)
- Russischer Staatsangehöriger mit tschetschenischen Wurzeln beantragt vorübergehenden Schutz wegen Krieg in der Ukraine: Keine Zugehörigkeit zu Schutzkategorie c, Rückkehr nach Russland möglich (Art. 4 AsylG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.