Gesetzesartikel
Art. 18 aStGB: Rechtsprechung und Entscheide
2 Entscheide, in denen Art. 18 aStGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Publikumswerbeverbot für rezeptpflichtige Arzneimittel: Eventualvorsatz bejaht wegen eindeutiger Werbewirkung und schwerer Sorgfaltspflichtverletzung (Art. 32 Abs. 2 lit. a HMG)
- Kein Eventualvorsatz beim Beschleunigen während Überholversuch trotz Gegenverkehrs: Urteil aufgehoben und zurückgewiesen (Art. 18 Abs. 2 aStGB)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.