Gesetzesartikel
Art. 177 ZGB – Gerichtliche Massnahmen: Anweisungen an die Schuldner
2 Entscheide, in denen Art. 177 ZGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Ausgleichskasse verweigert Drittauszahlung einer Altersrente an geschiedene Ehefrau trotz zivilrichterlicher Anweisung nach Art. 132 Abs. 1 ZGB: Verbindlichkeit der Anweisung bestätigt, Drittauszahlung zulässig (Art. 20 ATSG)
- Mutter beantragt Schuldneranweisung gegen Vater für Unterhalt der minderjährigen Kinder: örtliche Zuständigkeit richtet sich nach Art. 26 ZPO am Wohnsitz einer Partei, nicht nach Art. 339 ZPO am Vollstreckungsort (Art. 26 ZPO)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.