Gesetzesartikel
Art. 177 IPRG – Schiedsfähigkeit
2 Entscheide, in denen Art. 177 IPRG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Republik Südsudan bestreitet Zuständigkeit eines Schiedsgerichts nach Staatennachfolge: Schiedsklausel der Republik Sudan gilt weiter (Art. 190 Abs. 2 lit. b IPRG)
- Rabbinisches Schiedsgericht in Zürich fällt unzureichend begründeten Schiedsspruch: Bundesgericht verweigert Überprüfung mangels Begründung und Sachverhaltsfeststellungen (Art. 190 Abs. 2 IPRG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.