Gesetzesartikel
Art. 175 ZGB – Aufhebung des gemeinsamen Haushaltes
2 Entscheide, in denen Art. 175 ZGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Ehefrau beschwert sich gegen Nichtanhandnahme einer Strafuntersuchung wegen Betrugs im Zusammenhang mit Gütertrennung und Scheidungsvereinbarung: Kein hinreichender Tatverdacht feststellbar (Art. 309 Abs. 1 lit. a und Art. 310 Abs. 1 StPO)
- Ehemann klagt gegen erhöhten Trennungsunterhalt nach Ehevertrag: Vereinbarung über Fr. 2'500.-- wird wegen unbilliger Abweichung von gesetzlicher Regelung nicht genehmigt (Art. 279 ZPO)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.