Gesetzesartikel
Art. 173a SchKG – Wegen Einreichung eines Gesuches um Nachlass- oder Notstundung oder von Amtes wegen
3 Entscheide, in denen Art. 173a SchKG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Gesellschaft in Liquidation beschwert sich gegen Konkurseröffnung: Beschwerde wegen fehlender Begründung und neuer Tatsachen nicht zugelassen (Art. 108 Abs. 1 lit. a BGG)
- Schuldnerin verweigert seit 2017 systematisch Pachtzinszahlungen trotz rechtskräftiger Kündigung: Konkurseröffnung ohne vorgängige Betreibung wegen Zahlungseinstellung zulässig (Art. 190 Abs. 1 Ziff. 2 SchKG)
- GmbH beantragt Rückzug der Überschuldungsanzeige nach Konkurseröffnung: Rückzug unzulässig, Konkurseröffnung bleibt wirksam (Art. 725a OR)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.