Gesetzesartikel
Art. 173 ZGB – Während des Zusammenlebens: Geldleistungen
3 Entscheide, in denen Art. 173 ZGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Verheirateter Vater mit neuem Kind klagt gegen Unterhaltsanpassung für ausserhäusliche Kinder: Berechnung des Existenzminimums unter Ausschluss der Ehefrau gemäss Art. 276a ZGB bestätigt
- Verheirateter Unterhaltsschuldner mit gemeinsamem Haushalt: Existenzminimum umfasst nur die Hälfte des Ehepaaransatzes, Ehefrau darf nicht vollständig berücksichtigt werden (Art. 276a ZGB)
- Waisenkinder in Pflegefamilie mit Bewilligung: Anrechnung der Heimtaxe von Fr. 56.–58.– pro Tag zulässig, aber Unterhaltsbeiträge der Mutter konnten nicht korrekt berechnet werden (Art. 11 Abs. 1 lit. h ELG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.