Gesetzesartikel
Art. 172 ZGB – Gerichtliche Massnahmen
2 Entscheide, in denen Art. 172 ZGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Vater beantragt wöchentlichen Besuchstag unter der Woche und vierwöchiges Ferienrecht: Bundesgericht lehnt ab, weil Kindeswohl und bestehende Rollenverteilung dies nicht erfordern (Art. 273 Abs. 1 ZGB)
- Vater beantragt Obhut über Zwillinge nach Trennung: Obhut bleibt bei Mutter wegen Stabilitätsbedürfnis kleiner Kinder und fehlender praktikabler Alternativregelung (Art. 172 ZGB)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.