Gesetzesartikel
Art. 17 KLV: Rechtsprechung und Entscheide
2 Entscheide, in denen Art. 17 KLV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Versicherte mit multiplen Nichtanlagen erhält Kostenübernahme für Sanierung alter Implantatprothesen: Folgebehandlung nach dem 20. Lebensjahr ist notwendig (Art. 19a Abs. 1 lit. a KLV)
- Versicherte mit Kiefergelenksbeschwerden erhält Aufbissschiene zur Entlastung der Muskulatur und Gelenke: Therapie ist ärztliche Behandlung, Kostenübernahme nach Art. 25 KVG; Kiefergelenksarthrose und Diskusluxation müssen noch diagnostisch gesichert werden (Art. 17 lit. d Ziff. 1 und 3 KLV)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.