Gesetzesartikel
Art. 17 IPRG – Vorbehaltsklausel
2 Entscheide, in denen Art. 17 IPRG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Enkelkinder verlangen Nachteilung bei Erbteilung wegen Vermögenswerten eines liechtensteinischen Treuunternehmens: Treuunternehmen ist rechtsfähig, Vermögenswerte fallen nicht in den Nachlass, Ausgleichungspflicht entfällt (Art. 560 ZGB, Art. 626 ZGB)
- Wunscheltern beantragen Eintragung ihrer genetischen Elternschaft nach georgischer Leihmutterschaft: Keine Anerkennung der Wunschmutter wegen mater semper certa est nach schweizerischem Recht (Art. 252 Abs. 1 ZGB)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.