Gesetzesartikel
Art. 17 ELV – Ermittlung des Reinvermögens
2 Entscheide, in denen Art. 17 ELV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Ergänzungsleistungen: Rückweisung wegen fehlender Feststellungen zur Verlustscheinschuld und Ausschluss von Unterhaltskosten ohne Ertrag (Art. 11 Abs. 1 lit. c ELG)
- Witwe mit ausgeschlagener Erbschaft: Anrechnung des Verzichtsvermögens des Ehemannes bei Ergänzungsleistungen (Art. 11 ELG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.