Gesetzesartikel
Art. 17 EBG – Anforderungen des Verkehrs, des Umweltschutzes und der Sicherheit
2 Entscheide, in denen Art. 17 EBG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Interessengemeinschaft klagt gegen Plangenehmigung für Doppelspur Walchwil: Projekt ist bundesrechtlich vorgesehen und lärmrechtlich zulässig (Art. 4 lit. a Ziff. 4 ZEBG)
- SBB-Fernverkehrszüge: Zusammenlegung von Rollstuhlbereich und Verpflegungszone im Speisewagen-Unterdeck ist keine Behindertendiskriminierung (Art. 2 BehiG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.