Gesetzesartikel
Art. 17 Covid-19-Gesetz: Rechtsprechung und Entscheide
2 Entscheide, in denen Art. 17 Covid-19-Gesetz eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Sexarbeiterinnen im Meldeverfahren mit max. 90-Tage-Aufenthalt pro Jahr haben keinen Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung, weil sie die Mindestbeschäftigungszeit von sechs Monaten nicht erfüllen (Art. 8f Abs. 1 Covid-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung)
- Arbeitslosenkasse berechnet Kurzarbeitsentschädigung für Monatslöhner ohne Ferien- und Feiertagsentschädigung im summarischen Verfahren: Ungleichbehandlung verletzt Art. 34 Abs. 2 AVIG und Gleichbehandlungsgebot (Art. 34 Abs. 2 AVIG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.